Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0, Stand 4. August 2026 · Valentin Health Software, Burgstrasse 2, 5634 Merenschwand, Schweiz
PDF öffnen PDF herunterladen1. Wofür diese Bedingungen gelten
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software Timea, die Valentin Health Software, Burgstrasse 2, 5634 Merenschwand, Schweiz (nachfolgend „Anbieter") als Dienst über das Internet bereitstellt.
Kundin ist die Organisation, die den Dienst bezieht — in der Regel eine Spitex-Organisation oder eine freiberufliche Pflegefachperson. Timea richtet sich an Unternehmen und nicht an Privatpersonen.
Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
2. Was Timea ist
Timea ist eine Software zur Pflegedokumentation, Planung und Abrechnung. Sie wird nicht ausgeliefert, sondern über das Internet zur Nutzung bereitgestellt. Die Kundin erhält für die Vertragsdauer das nicht übertragbare Recht, die Software für ihren eigenen Betrieb zu nutzen.
Welche Module dazugehören, steht in der Offerte oder der Auftragsbestätigung. Module lassen sich später dazunehmen oder abbestellen.
3. Wie der Vertrag zustande kommt
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung schriftlich bestätigt oder den Zugang freischaltet.
4. Was der Anbieter leistet
- Bereitstellung der Software über eine eigene Adresse und eine eigene Datenbank je Organisation.
- Betrieb und Pflege, laufende Anpassung an Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und Tarifen, soweit diese dem Anbieter bekannt sind.
- Unterstützung bei Fragen zur Bedienung, per E-Mail an info@timea.ai, während der üblichen Arbeitszeiten.
- Einrichtung und Übernahme bestehender Daten nach gesonderter Vereinbarung.
5. Verfügbarkeit und Unterhalt
Der Anbieter hält den Dienst laufend verfügbar, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Unterbrüche können durch Unterhalt, Aktualisierungen, Störungen beim Rechenzentrum oder bei der Internetverbindung entstehen.
Planbare Unterhaltsarbeiten legt der Anbieter nach Möglichkeit in Randzeiten und kündigt sie an, wenn ein längerer Unterbruch zu erwarten ist.
6. Was die Kundin beiträgt
- Sie hinterlegt ihre eigenen Kennungen — insbesondere ZSR-Nummer und GLN — und hält sie aktuell. Ohne diese Angaben lassen sich keine Rechnungen erzeugen.
- Sie sorgt dafür, dass die erfassten Daten richtig und vollständig sind. Die inhaltliche Verantwortung für die Abrechnung gegenüber Versicherern, Kanton und Gemeinden bleibt bei ihr.
- Sie vergibt Zugänge nur an Personen, die sie dafür berechtigt, und hält die Rollen aktuell. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden.
- Sie schliesst den Vertrag mit einer Abrechnungsstelle für die elektronische Rechnungsübermittlung selbst ab. Der Anbieter liefert die Daten, tritt aber nicht als Vertragspartei und nicht im Zahlungsfluss auf.
- Sie meldet erkannte Fehler ohne Verzug.
7. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise der Offerte oder Auftragsbestätigung. Sie verstehen sich in Schweizer Franken.
Die wiederkehrenden Kosten werden monatlich in Rechnung gestellt, die einmalige Einrichtung nach Aufwand oder pauschal gemäss Offerte. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar.
Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens zwei Monate im Voraus mit. Ist die Kundin damit nicht einverstanden, kann sie auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
8. Dauer und Kündigung
Der Vertrag läuft unbefristet. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.
Der Anbieter kann den Zugang sperren, wenn eine fällige Rechnung nach zweimaliger Mahnung unbezahlt bleibt oder wenn die Nutzung Dritte gefährdet.
9. Daten am Ende des Vertrags
Die in Timea erfassten Daten gehören der Kundin.
Am Ende des Vertrags übergibt der Anbieter der Kundin ihre Daten vollständig: die Klientendossiers als PDF, die ohne Timea lesbar bleiben, auf Wunsch zusätzlich einen Auszug der Datenbank. Die Übergabe ist im Preis inbegriffen.
Damit ist die Sache abgeschlossen. Der Anbieter führt danach weder ein Archiv noch einen Zugang weiter; die Daten werden gelöscht. Einzelheiten regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag.
10. Haftung
Der Anbieter haftet für Schaden, den er absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das Gesetz das zulässt.
Nicht ausgeschlossen wird die Haftung für Personenschaden.
Der Anbieter haftet nicht für Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Eingaben, für Entscheide der Kundin gegenüber Versicherern und Gemeinwesen, für Unterbrüche bei Dritten (Rechenzentrum, Internetverbindung, Abrechnungsstelle) und nicht für entgangenen Gewinn.
Die Haftung ist auf das begrenzt, was die Kundin in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den Dienst bezahlt hat.
11. Geheimhaltung
Beide Seiten behandeln vertrauliche Angaben der anderen Seite vertraulich, auch nach dem Ende des Vertrags. Für Personendaten gilt zusätzlich der Auftragsbearbeitungsvertrag.
12. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern. Änderungen teilt er mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten mit. Widerspricht die Kundin nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten Bedingungen; widerspricht sie, kann sie auf diesen Zeitpunkt kündigen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Merenschwand AG.